Arbeiten nach QUALICOAT- bzw. GSB-Qualitätsrichtlinien heißt:

Wir als Mitglied der beiden international führenden Qualitätsgemeinschaften QUALICOAT und GSB werden harten und umfangreichen Qualitätsprüfungen unterzogen. Diese Prüfungen werden von verschiedenen externen neutralen Prüfinstituten im Auftrag von QUALICOAT bzw. GSB mehrmals im Jahr unangemeldet durchgeführt. Dabei werden alle relevanten Arbeitsprozesse und Messgeräte geprüft und die Betriebs- und Prüfergebnisse dokumentiert und archiviert. Von der Vorbehandlung über die Applikation des Pulverlacks inklusive Einbrennbedingungen bis hin zu den technologischen Eigenschaften (Schichtdicke, Haftfestigkeit, Glanz, Verhalten beim Bohren, Schneiden, Fräsen, etc.). Wird bei der Prüfung auch nur ein Punkt negativ gewertet, so gilt die Prüfung als nicht bestanden und muss, wiederum unangemeldet, wiederholt werden. Fällt die Wiederholungsprüfung abermals negativ aus, wird dem Beschichter in der Regel die Lizenz entzogen.

Ähnliches gilt auch für das Beschichtungspulver. Dies wird bei dem Pulverlackhersteller in einer ähnlichen Art und Weise überprüft. Bei der ersten Prüfung erhält das Pulver die QUALICOAT- bzw. GSB-Zulassung und muss sich anschließend in einer jährlichen sog. Verlängerungsprüfung bewähren. Dabei werden auch die technologischen Eigenschaften, wie oben erwähnt, einschließlich Wetterbeständigkeit, Beständigkeit gegen Mörtel, Kondenswasser und Salzsprühnebel überprüft.